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Facebook: Streit um Gesichtserkennung

Facebook und Verstöße gegen europäische Maßstäbe für den Datenschutz – das ist eine unendliche Geschichte. Jetzt hat der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz das soziale Netzwerk dazu aufgefordert, in Sachen Gesichtserkennung nachzubessern. Facebook baue im Hintergrund eine Datenbank mit Millionen von Datensätzen auf.

Anfang Juni hat Facebook die Gesichtserkennungsfunktion auch in Deutschland verfügbar gemacht. Die Software sucht in hochgeladenen Bildern nach Gesichtern und fragt nach, ob eine gefundene Person mit einem Namen aus dem Facebook-Freundeskreis verknüpft werden soll. Sie macht auch Vorschläge, wer auf den Fotos abgebildet sein könnte.

Standardmäßig ist die Funktion aktiviert, kann aber in den Privatsphäreeinstellungen ausgeschaltet werden. Wird ‚Freunden Fotos von mir vorschlagen‘ deaktiviert, haben Freunde immer noch die Möglichkeit, ein Foto manuell zu taggen. Fragen zum Markieren von Personen beantwortet Facebook auf einer Hilfeseite.

Laut Facebook ist die Gesichtserkennung eine Möglichkeit, ohne Aufwand zu kontrollieren, wer Fotos hochlädt, auf denen man selbst abgebildet ist. Nur Freunde können einander markieren; Facebook schickt im Fall eine Benachrichtigung. Vorschläge beziehen sich zudem nur auf Fotos, auf denen der Nutzer Markierungen zugelassen hat.

„Tagging ist wirklich wichtig, wenn es um Kontrolle geht“, hatte Chris Cox, Facebook Vizepräsident für Produkte, bei der Vorstellung der Funktion im Dezember betont. „Jedes Mal, wenn ein Tag angelegt wird, heißt das, dass es ein Foto von dir im Internet gab, von dem du nichts wusstest. Wenn du aber Bescheid weißt, kannst du den Tag entfernen, das Foto deinen Freunden zeigen oder demjenigen, der es veröffentlicht hat, schreiben: ‚Hey, ich finde dieses Bild nicht gerade prickelnd‘.“

Die Reaktion der europäischen Datenschützer ließ nicht lange auf sich warten. Am 9. Juni kündigte Gérard Lommel, Mitglied der Artikel-29-Datenschutzgruppe, im Gespräch mit BusinessWeek an, dass die EU-Kommission eine Untersuchung der Gesichtserkennung einleiten werde. Die Artikel-29-Gruppe berät die Kommission in Fragen des Datenschutzes.

Die Datenschützer kritisierten unter anderem, dass Facebook das Feature von vornherein aktiviert, ohne seine Mitglieder darüber zu informieren. „Das Taggen von Personen in Bildern sollte nur mit ihrer Zustimmung möglich und nicht standardmäßig aktiviert sein“, sagte Lommel. Die automatische Gesichtserkennung berge viele Risiken für Nutzer. Man werde gegenüber Facebook klarstellen, dass „so etwas so nicht passieren darf.“

Facebook stellte indes klar, dass derzeit noch „keine offizielle Untersuchung“ stattfinde. Man versorge die EU lediglich mit zusätzlichen Informationen, „von denen wir überzeugt sind, dass sie jegliche Bedenken ausräumen werden“, sagte Unternehmenssprecherin Sophy Tobias gegenüber Reuters.

Nach der Artikel-29-Datenschutzgruppe kritisierten auch Datenschützer in den USA Facebooks Gesichtserkennung. Während die Europäer vor allem eine mangelnde Transparenz bemängeln, haben die US-Datenschützer die Gesichtserkennungsfunktion an sich im Visier. So legte das Electronic Privacy Information Center (EPIC) eine Beschwerde (PDF) ein und forderte die US-Handelsbehörde FTC auf, die Funktion zu untersuchen.

Den kompletten Artikel mit allen Links von Anita Klingler und Lutz Poessneck, findet ihr unter Facebook: Streit um Gesichtserkennung von silicon.de.

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Patriot Act bremst Cloud in Deutschland

Sicherheits- und Datenschutzfragen zählen zu den Hauptbedenken deutscher CIOs, wenn es um die Einführung von Cloud-Computing-Lösungen geht. Zuletzt hatte in diesem Zusammenhang auch die Rolle des USA Patriot Act für Wirbel gesorgt. In der Folge verabschieden sich nach einem Zeitungsbericht offenbar mehr und mehr deutsche Firmen endgültig von ihren Cloud-Plänen.

Nach Angaben der Financial Times wurde das während mehrere privater Meetings deutlich, zu denen sich Vertreter der Financial Times mit IT-Chefs aus Deutschland und der Schweiz im vergangenen Monat getroffen haben.

Vor allem die Cloud-Storage-Angebote von US-Providern werden demnach gemieden. Zu groß sind die Bedenken, dass die Service-Provider gezwungen sein könnten, US-Behörden Einblick in die Datenbanken zu gewähren. Dass die USA im Zweifelsfall auch Zugriff auf europäische Cloud-Daten haben, hatte im Juni Microsoft Manager Gordon Frazer bei der Präsentation von Microsofts Cloud-Angebot Office 365 in bis dahin beispielloser Offenheit klar gemacht.

Legitimiert würde ein solcher Vorgang durch den USA Patriot Act, der auch eine Schweigeverpflichtung vorsieht, so dass ein betroffenes Unternehmen möglicherweise gar nicht von dem Vorfall informiert würde. Frazers Worte hätten Microsoft „Millionen“ potentieller Vertragsabschlüsse gekostet, berichtet unsere US-Schwesterpublikation ZDNet.com und beruft sich dabei auf einen ehemaligen Microsoft-Mitarbeiter, der immer noch in enger Verbindung mit dem Konzern steht.

Doch auch andere große US-Cloud-Service-Provider, unter ihnen Amazon, Intel, Apple und Google dürften die Folgen der Diskussion in den vergangenen Wochen zu spüren bekommen haben.

Den kompletten Artikel von Sibylle Gassner, findet ihr unter Patriot Act bremst Cloud in Deutschland von silicon.de.

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Weltweite Cyber-Spionage-Operation aufgedeckt

Es soll sich um die größte bislang bekannt gewordene Serie von Cyber-Spionage-Angriffen handeln, erklärt das Sicherheitsunternehmen McAfee, das jetzt die weltweite Angriffsserie aufgedeckt hat.

Die Angriffsserie die die Sicherheitsforscher von McAfee „Operation Shady RAT“ getauft haben, habe vor fünf Jahren begonnen, betreffe mehr als 70 Staaten, Unternehmen unter anderem aus dem Rüstungsbereich sowie Organisationen in 14 Ländern – und sei noch immer aktiv. Als relativ sicher gilt, dass diese Angriffe von einer Nation ausgehen. Obwohl zum Teil Server genutzt wurden, die in einem westlichen Land stehen, deute vieles auf ein asiatisches Land als Ursprung der Attacke hin. McAfee nennt zwar offiziell keine Namen, dennoch scheint es viele Hinweise zu geben, die auf China als Ursprung dieser Attacke hindeuten.

Zu den betroffenen Ländern zählen laut Report unter anderem USA, Kanada, Schweiz, Deutschland oder auch Indien und Japan. Auch das Büro der Vereinten Nationen in Genf soll von dem Angriff betroffen sein. Neben zahlreichen Rüstungsunternehmen waren auch das olympische Komitee sowie andere hochrangige Sportorganisationen wie etwa die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) betroffen. Auch einige High-Tech-Firmen seien bereits Ziel dieses Angriffs gewesen.

Die mit staatlicher Rückendeckung operierenden Hacker nutzten dabei mehrere hundert Server, die von einem westlichen Land aus gesteuert wurden. Darauf wurden über mehrere Jahre Log-Dateien gespeichert, die ältesten stammen aus dem Jahr 2006, wie McAfee mitteilt.

Entdeckt wurde die „Operation Shady RAT“ genannte Kampagne von Dmitri Alperovitch, Vizepräsident des Bereichs Threat Research bei McAfee. Alperovitch hat hochrangige Beamte der US-Regierung, Regierungsbehörden und Angehörige des US-Kongresses über die Bedrohung informiert.

Den kompletten Artikel von Martin Schindler, findet ihr unter Weltweite Cyber-Spionage-Operation aufgedeckt von silicon.de.

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EU mahnt Deutschland wegen Telekomgesetzen

Die Europäische Kommission in Brüssel hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es geht um die europäischen Regeln zur Telekommunikation, die Deutschland nicht fristgerecht umgesetzt habe. Die Frist war am 25. Mai abgelaufen. Neben Deutschland wurde ein Großteil der EU-Mitgliedsstaaten abgemahnt.

Insgesamt hat die EU-Kommission gegen 20 der 27 Mitgliedsländer ein Strafverfahren eingeleitet. Sie alle haben nun zwei Monate Zeit, um auf das formelle Auskunftsgesuch der EU zu antworten.

„Sollte die Kommission keine oder eine nur unbefriedigende Antwort erhalten, so kann sie eine förmliche Aufforderung zur Umsetzung des EU-Rechts an die betreffenden Mitgliedstaaten richten“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Nächster Schritt wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die Bundesregierung hat die Vorwürfe nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zurückgewiesen. „Wir haben das schon im März im Kabinett beschlossen“, heißt es aus Regierungskreisen. Inzwischen befinde sich der Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen, also nicht mehr im direkten Zugriffsbereich der Regierung.

Bei der EU sieht man das anders: Ein Sprecher sagte, einige der 20 Länder hätten zumindest die Umsetzung eines Teils der Richtlinie nach Brüssel gemeldet. Deutschland gehöre nicht dazu.

Mit den neuen Vorschriften sollen Unternehmen und Verbraucher neue Rechte bei der Nutzung von Telefon- und Mobilfunkdiensten erhalten. Auch der Bereich der Internetzugänge wird neu geregelt. Dazu gehört etwa das Recht des Kunden, innerhalb eines Tages ohne Änderung der Rufnummer den Telefonanbieter zu wechseln. Nutzer haben dann auch Anspruch auf klarere Informationen über angebotene Dienstleistungen sowie auf einen besseren Online-Datenschutz.

Anfang März hatte das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle zum Telekommunikationsgesetz beschlossen, der besagte EU-Richtlinie in nationales Recht umwandeln sollte. Er sieht unter anderem vor, dass bestimmte Telefon-Wartschleifen künftig kostenlos sind. Damals war man davon ausgegangen, dass die Novelle Mitte 2011 verabschiedet werden würde.

Den originalen Artikel mit weiterführenden Links von Anita Klingler und Sibylle Gassner, findet ihr unter EU mahnt Deutschland wegen Telekomgesetzen von silicon.de.

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Aus für Arbeitnehmer-Datenbank ELENA

Das Projekt war von Anfang an höchst umstritten und hatte viele Fragen aufgeworfen. Nun zieht die Bundesregierung die Notbremse und stellt den elektronischen Entgeltnachweis ELENA umgehen ein. Der Rückzug stößt in Wirtschaft und Politik auf breite Zustimmung – kommt aber gerade die Softwarebranche teuer zu stehen.

„Umfassende Untersuchungen haben jetzt gezeigt, dass sich dieser Sicherheitsstandard, der für das ELENA-Verfahren datenschutzrechtlich zwingend geboten ist, trotz aller Bemühungen in absehbarer Zeit nicht flächendeckend verbreiten wird“, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung von Wirtschafts- und Arbeitsministerium. Die Bundesregierung werde dafür sorgen, dass die bisher gespeicherten Daten unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden.

Das Wirtschaftsministerium will dafür in Kürze einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen. Das Arbeitsministerium sicherte außerdem zu, ein Konzept für ein einfacheres und unbürokratischeres Meldeverfahren in der Sozialversicherung zu erarbeiten. Die Infrastruktur des ELENA-Verfahrens und das Know-how aus dem Projekt sollen in dieses neue Verfahren mit einfließen.

Kritiker verbuchen den ELENA-Stopp nun als ihren Erfolg. Rena Tangens von der Bürgerrechts- und Datenschutz-Organisation Foebud etwa jubelt: „Wir haben es geschafft – der breite Widerstand gegen die Datenkrake ELENA war erfolgreich! Über ein Jahr lang hat die Bundesregierung die Probleme mit ELENA verschleppt, nun musste sie die Reißleine ziehen.“

Den kompletten Artikel von Sibylle Gassner, findet ihr unter Aus für Arbeitnehmer-Datenbank ELENA von silicon.de.

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das OSS-Haus Team