Archiv für den Monat: Juli 2011

3.0 für 20 Jahre Linux

Linus Torvalds hat sich entschieden, beim aktuellen Release von Linux 3.0 zu sprechen. Im Grunde genommen hätte er aber auch 2.7 als Zahl nehmen können, denn ein Major-Release sollte eigentlich etwas mehr neue Features mit sich bringen.

Es sind kleine, aber teilweise wesentliche Änderungen, die jetzt mit der Version 3.0 von Linux mitkommen. Und dass die Neuerungen nicht besonders umfangreich ausfallen, hat der Schöpfer von Linux, Linus Torvalds, höchst selbst bereits öffentlich zugegeben.

Aber es gibt auch noch andere gute Gründe dafür, Linux jetzt mit einer neuen Zahl vor dem Punkt zu versehen. Und eine Systemaktualisierung, die weniger umfangreich ausfällt, hat auch Vorteile.

„Wie bereits mehrmals erwähnt, gibt es keine speziellen auffälligen neuen Features oder Inkompatibilitäten, die meist mit neuen Versionsnummern einhergehen. Es ist einfach eine Möglichkeit, ein unbequemes Nummernsystem fallen zu lassen und das tun wir, um der 20 Jahre von Linux zu gedenken.“

Und passend zu einem kleinen Geburtstagfest sei daher der Übergang auch sehr sanft gewesen. Als Ausnahme nennt Torvalds den Wirbel um RCU [Ready, Copy, Update]. Dennoch wolle er einige Bugs nicht ausschließen auch „wenn es hoffentlich weniger als normal sind“. Daneben hätte es die üblichen Änderungen an Treibern und einige Fehlerbehebungen gegeben.

Man müsse eben den Major Release nicht an den Features, sondern an der Zeit festmachen. Daher gebe es auch keine Änderungen am ABI (Application Binary Interface) und keine neue API (Application Programming Interface), nur marginale neue Funktionen, ein „stetiger, schleppender Prozess“.

Den kompletten Artikel mit weiterführenden Links und Bildergalerien von Martin Schindler, findet ihr unter 3.0 für 20 Jahre Linux von silicon.de.

Freundliche Grüße
das OSS-Haus Team

21. OpenSource Treffen in München

Am 22. Juli 2011 fand das 21. OpenSource Treffen im Münchner Café Netzwerk statt.
Auch dieses Mal konnte ich leider nicht persönlich anwesend sein.

Die Themen waren:

Programm und Präsentationen

Hier erfahrt ihr, wie die Open-Source-Treffen ablaufen. Außerdem stehen hier auch die Präsentationen der vergangenen Veranstaltungen zum Anschauen bereit.

Wie geht es weiter?

Das nächste reguläre Open-Source-Treffen findet am Freitag, den 23. September 2011, in München im Café Netzwerk von 18:00 Uhr bis ca. 22:00 Uhr statt.

Organisiert werden die Treffen von Florian Effenberger und Carsten Book.

Freundliche Grüße
Das OSS-Haus Team

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer neuen Variante des Phishings im Onlinebanking

Das Bundeskriminalamt (BKA) warnt vor einer neuen Variante des Phishings im Onlinebanking

Das Bundeskriminalamt warnt vor einer neuen Variante von Schadsoftware, die Manipulationen von Onlinebanking-Seiten durchführt.

Nach einem Login des Geschädigten in seinen Onlinebanking-Account wird ihm in einem ersten Schritt unter dem Namen seiner Bank eine Information eingeblendet, dass auf seinem Konto irrtümlicherweise eine Gutschrift eingegangen sei. Diese müsse er umgehend zurück überweisen, um sein Konto wieder zu entsperren.
In einem zweiten Schritt manipuliert die Schadsoftware die Umsatzanzeige der Kontoumsätze des Onlinebanking-Accounts und zeigt den angeblichen Eingang der Gutschrift in der Saldoübersicht an. Tatsächlich ist auf dem Konto des Kunden jedoch niemals eine Gutschrift eingegangen.
Folgt der Kunde der Aufforderung die Rücküberweisung vorzunehmen, präsentiert die Schadsoftware das normale, aber bereits ausgefüllte Onlineüberweisungsformular.

Da der Geschädigte in diesem Fall die Überweisung selbst ausführt, bleiben die üblichen Sicherungsmechanismen im Onlinebanking wirkungslos und der angewiesene Betrag wird auf ein zur Täterseite gehörendes Bankkonto überwiesen.

Das Bundeskriminalamt rät:
Sollten Sie eine derartige Meldung auf Ihrem Computer erhalten, tätigen Sie keinesfalls die angeforderte Rücküberweisung und wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle. Der benutzte Rechner ist zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Schadsoftware infiziert.

Generell gilt: Halten Sie den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware kommt.
Vorsichtig sollten Nutzer auch bei unbekannten Links oder Dateianhängen in E-Mails sein. Dahinter können sich Schadprogramme sowie infizierte oder gefälschte Webseiten verbergen.

Den originalen Artikel des Bundeskriminalamtes, findet ihr unter 15.07.2011 – Das Bundeskriminalamt teilt mit von bka.de.

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das OSS-Haus Team

EU mahnt Deutschland wegen Telekomgesetzen

Die Europäische Kommission in Brüssel hat gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Es geht um die europäischen Regeln zur Telekommunikation, die Deutschland nicht fristgerecht umgesetzt habe. Die Frist war am 25. Mai abgelaufen. Neben Deutschland wurde ein Großteil der EU-Mitgliedsstaaten abgemahnt.

Insgesamt hat die EU-Kommission gegen 20 der 27 Mitgliedsländer ein Strafverfahren eingeleitet. Sie alle haben nun zwei Monate Zeit, um auf das formelle Auskunftsgesuch der EU zu antworten.

„Sollte die Kommission keine oder eine nur unbefriedigende Antwort erhalten, so kann sie eine förmliche Aufforderung zur Umsetzung des EU-Rechts an die betreffenden Mitgliedstaaten richten“, heißt es in einer Mitteilung der Kommission. Nächster Schritt wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Die Bundesregierung hat die Vorwürfe nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters zurückgewiesen. „Wir haben das schon im März im Kabinett beschlossen“, heißt es aus Regierungskreisen. Inzwischen befinde sich der Gesetzentwurf in den parlamentarischen Beratungen, also nicht mehr im direkten Zugriffsbereich der Regierung.

Bei der EU sieht man das anders: Ein Sprecher sagte, einige der 20 Länder hätten zumindest die Umsetzung eines Teils der Richtlinie nach Brüssel gemeldet. Deutschland gehöre nicht dazu.

Mit den neuen Vorschriften sollen Unternehmen und Verbraucher neue Rechte bei der Nutzung von Telefon- und Mobilfunkdiensten erhalten. Auch der Bereich der Internetzugänge wird neu geregelt. Dazu gehört etwa das Recht des Kunden, innerhalb eines Tages ohne Änderung der Rufnummer den Telefonanbieter zu wechseln. Nutzer haben dann auch Anspruch auf klarere Informationen über angebotene Dienstleistungen sowie auf einen besseren Online-Datenschutz.

Anfang März hatte das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle zum Telekommunikationsgesetz beschlossen, der besagte EU-Richtlinie in nationales Recht umwandeln sollte. Er sieht unter anderem vor, dass bestimmte Telefon-Wartschleifen künftig kostenlos sind. Damals war man davon ausgegangen, dass die Novelle Mitte 2011 verabschiedet werden würde.

Den originalen Artikel mit weiterführenden Links von Anita Klingler und Sibylle Gassner, findet ihr unter EU mahnt Deutschland wegen Telekomgesetzen von silicon.de.

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das OSS-Haus Team

Android-Smartphones droht Verkaufsverbot in den USA

Apple hat vor der U.S. International Trade Commission (ITC) einen Etappensieg über HTC erzielt. Mit möglicherweise ernsten Folgen für Android. Apple hatte sich an die ITC gewandt, weil es dem taiwanischen Smartphone-Hersteller HTC vorwirft, mehrere Apple-Patente unerlaubterweise für seine Android-Geräte zu verwenden.

Apple will mit seiner Patentklage einen Verkaufsstopp für HTC-Smartphones erreichen. Die ITC kam nun in einer ersten Entscheidung durch einen ITC-Richter zu dem Ergebnis, dass HTC in der Tat gegen zwei Apple-Patente verstoße. HTC will sich dagegen wehren und eine Entscheidung der gesamten ITC-Kommission erzwingen. Mit dieser finalen Entscheidung wird für den 6. Dezember gerechnet. Sollte die ITC die erstinstanzliche Entscheidung bestätigen, droht HTC in den USA ein Verkaufsverbot.

Die Entscheidung der U.S. International Trade Commission könnte jedoch noch viel weiter reichendere Folgen haben. Denn sie könnte alle Android-Smartphones und Android-Tablets von allen Herstellern betreffen – und damit in den USA ein komplettes Verkaufsverbot für Android-Smartphones und -Tablets bedeuten. Dann dürften beispielsweise auch Motorola oder Samsung keine Androiden mehr in den USA verkaufen.

Den originalen Artikel von (PC-Welt/cm), findet ihr unter Android-Smartphones droht Verkaufsverbot in den USA von channelpartner.de.

Freundliche Grüße
das OSS-Haus Team